Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen

 

§ 1 Vertrag

Die Ferienresidenz Schlossblick ist der Vermieter der jeweiligen Ferienwohnung. Der Vertragsabschluss ist bereits durch die Buchung erfolgt. Die Buchung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und wird anschließend in schriftlicher Form (per Email oder Post) von der Ferienresidenz Schlossblick bestätigt.

 

§ 2 Hausordnung

Die Hausordnung jeder einzelnen Unterkunft ist Bestandteil des Mietvertrages und ist bei Bedarf bei der Ferienresidenz Schlossblick einzusehen.

 

§ 3 Anmeldung/ Buchung

Die vertraglich vereinbarte Anzahl der Personen ist bindend. Änderungen sind dem Vermieter umgehend schriftlich oder im Büro vor Ort mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung der Ferienresidenz Schlossblick. Die zusätzlichen Personen werden je nach Mietobjekt nachberechnet.

 

§ 4 Schlüsselübergabe

Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort. Am Tag der Anreise wird die Unterkunft zwischen 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr übergeben. Bei der Schlüsselübergabe wird anhand des Übergabeprotokolls der mangelfreie Zustand des Mietobjektes bestätigt.

 

§ 5 Zusatzleistungen

Auf Wunsch des Mieters können zusätzliche Bettwäsche, Handtücher, Kinderreisebetten (ohne Inhalt) und Hochstühle– sofern diese nicht inklusive zum Objekt angeboten werden – gesondert angemietet werden. Dazu bedarf es einer Anmeldung bzw. einer Erklärung des Mieters bis spätestens eine Woche vor Anreise.

 

§ 6 Garten- und Parkplatznutzung

Es ist nicht erlaubt, auf dem Grundstück sowie Garten seine Zelte und Wohnwagen aufzustellen. Ihr Fahrzeug  darf nur auf der dafür gekennzeichneten Fläche geparkt werden.

 

§ 7 Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

 

§ 8 Umgang mit der Mietsache

Reinigung
Für die Endreinigung des Objektes ist der Vermieter verantwortlich. Nicht enthalten sind in dieser Reinigungspauschale die Kosten zur Beseitigung grober, das normale Maß übersteigende, Verunreinigungen. Zum Beispiel: liegengebliebener Abwasch, die Reinigung des Backofens, des Kochherdes u.ä. . Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, die Ferienwohnung selbst sauber zu halten und am Abreisetag besenrein zu übergeben. Die Endreinigung wird ausschließlich durch eigenes Personal oder eine von der Ferienresidenz Schlossblick beauftragte Firma durchgeführt. Leichte Arbeiten wie abwaschen, Betten abziehen, Decken falten, Mülleimer leeren und den Müllsack in den dafür vorgesehenen Behälter zu werfen, gehören zu den Pflichten des Mieters.

 

Pflege / Meldung von Mängeln
Außerdem müssen alle Gegenstände, welche während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhandengekommen sind, finanziell ersetzt werden. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass er Beschädigungen des Mietgegenstandes bzw. Abhandenkommen von Ausstattungsteilen des Mietgegenstandes nicht zu vertreten hat.

 

Nichtraucher/ Raucher
Der Mieter verpflichtet sich, in der Wohnung NICHT zu rauchen, das gilt auch für weitere Mitmieter und Besucher. Raucht der Mieter auf Balkon oder Terrasse, hat er Sorge zu tragen, dass währenddessen die Räumlichkeiten geschlossen sind, dass der Rauch nicht ins Objekt zieht. Sollte dagegen verstoßen werden, behält sich die Ferienresidenz Schlossblick vor, den erheblichen Reinigungsmehraufwand für die Wiederherstellung eines angenehmen Nichtraucherklimas in Rechnung zu stellen.

 

PKW-Stellplatz
Zu jedem Objekt gehört 1 fest zugeordneter PKW-Außenstellplatz. Der Vermieter ist nicht in der Pflicht, einen Ersatz-Parkplatz zu stellen. Kfz-Stellplätze benutzt der Mieter auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt bei Beschädigung durch Dritte keine Haftung, ansonsten haftet er lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

Gartenmöbel
Die Gartenmöbel sind nach jeder Benutzung wieder ordnungsgemäß mit der vorhandenen Sicherung, gegen Diebstahl zu schützen. Bei Diebstahl durch nicht ordnungsgemäße Sicherung, haftet der Mieter für die entstanden Kosten.

 

Haftung privater Sachen
Der Vermieter haftet nicht für die vom Mieter in die Wohnung eingebrachten Sachen.

 

Zugang zum Objekt
Dem Vermieter oder seinem Beauftragten ist grundsätzlich bei Gefahr oder zur Schadensvermeidung, dringenden Reparaturen, Wartungs- oder Ablesetätigkeit, Balkonpflanzen- oder Grünpflanzenpflege der Zutritt zur Wohnung zu gewähren.

 

Untervermietung
Die Untervermietung ist grundsätzlich untersagt.

 

Schlüsselverlust
Bei Verlust eines Schlüssels ist der Mieter verpflichtet dem Vermittler ca. 300,00 Euro für den Austausch der Schließanlage zu zahlen. Bei Verlust eines Schlüsselbundes (mehr als 1 Schlüssel) erhöhen sich diese Kosten entsprechend.

 

§ 9 Kurtaxe

Die Kurtaxe gemäß Kurtaxensatzung der Stadt Quedlinburg ist vor Ort zu entrichten.

 

§ 10 Zahlung

Bis 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung, werden 20% des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag muss bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt bei der Ferienresidenz Schlossblick eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der Wochenfrist wird der Gesamtbetrag sofort fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder per Paypal.

 

§ 11 Reiserücktritt

Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung, diese kostenfrei in schriftlicher Form zu stornieren.

 

§ 11a Ersatzmieter

Bis zum Mietbeginn kann sich jeder Mieter durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies mitteilt. Die Ferienresidenz Schlossblick kann jedoch dem Wechsel der Person des Mieters widersprechen, wenn der Dritte den gesetzlichen bzw. den behördlichen Vorschriften entgegensteht.

 

§ 11b Umbuchung

Eine einmalige Umbuchung Ihrer Buchungsbestätigung zu einem anderen Zeitpunkt kann nach Absprache bis 21 Tage vor Reiseantritt erfolgen, aber nur, soweit dies in der selbigen Ferienunterkunft möglich ist.

Eine Umbuchung kann z.B. aus folgenden Gründen (mit Nachweis) erfolgen:

Schwangerschaft, Unfallverletzung, unerwartete Erkrankung, Todesfall, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, schwerer Unfall von eigenem Hund/ Katze.

 

§ 11c Reiserücktrittsgebühren

Kann der Mieter den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt nicht in Empfang nehmen, wird er den Vermieter diesbezüglich schriftlich (email/ Fax/ Post) unter Angabe der Buchungsbestätigungsnummer unterrichten.

Der Vermieter wird sich umgehend ab Eingang der schriftlichen Stornierung um einen anderen Mieter bemühen. Wird ein neuer Mieter nicht gefunden, schuldet der Mieter dem Vermieter bei der Bekanntgabe

ab 90 – 45 Tage vor Reiseantritt               10% des Mietpreises
ab 44 – 30 Tage vor Reiseantritt               25% des Mietpreises
ab 29 – 22 Tage vor Reiseantritt               50% des Mietpreises
ab 21 –   1 Tag(e) vor Reiseantritt             80% des Mietpreises

Bei Nichterscheinen oder Stornierung nach Mietbeginn 100% des Mietpreises.

Bei nur teilweiser Vermittlung schuldet der Mieter dem Vermieter die Differenz zum vollen Mietpreis. Dem Mieter steht jedoch der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht vorhanden oder wesentlich geringer ist. Vorhandene versteckte Mängel an dem Mietgegenstand bzw. an dessen Ausstattung berechtigen den Mieter nicht, zu verweigern oder zu mindern, es sei denn, der Mangel war dem Vermieter bekannt. Die Aufrechnung mit Forderungen aus dem Mietverhältnis ist nur mit unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

Die Ferienresidenz Schlossblick empfiehlt deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

 

§ 12 Vertragsänderungen

Änderungen des Mietvertrages sind nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart sind. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.

 

§ 13 Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit von Vertragsbedingungen in einzelnen Teilen führt nicht dazu, dass die übrigen Vertragsbedingungen durch neue Regelungen zu ersetzen, die der wirtschaftlich unwirksamen Regelung am nächsten kommen.

 

§ 14 Höhere Gewalt

Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, innere Unruhe) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir vom Mietvertrag zurücktreten.

 

§ 15 Reklamationen

Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen leider nicht auszuschließen. Diese müssen unverzüglich schriftlich an die Mitarbeiter im Büro der Ferienresidenz Schlossblick weitergeleitet werden. Sollte das Problem in der angemessenen Frist nicht gelöst worden sein, muss der Mieter entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages innerhalb eines Monats nach Beendigung der Mietdauer gegenüber der Ferienresidenz Schlossblick geltend machen. Nach dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Mieter ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die Mieteransprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung verfallen nach 6 Monaten. Das Verfalldatum beginnt mit dem Tage, an dem das Mietverhältnis enden sollte.

 

 

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